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   BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62   

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BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62 (https://dejure.org/1963,235)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1963 - 2 AZR 345/62 (https://dejure.org/1963,235)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 345/62 (https://dejure.org/1963,235)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 108
  • NJW 1963, 1564
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 20/56

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Schwerbeschädigung

    Auszug aus BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62
    Deshalb gilt § 19 Abs. 4 SchwBeschG in erster Linie für unbefristete Arbeitsverhältnisse (Hueck- Nipuerdey, .Lehrbuch des Arbeitsr. , 6 . Aufl., Bd. I, S. 717 I'ußn. 27; Nikisch, Arbeitsr., 3» Aufl., Bd. I, § 52 III 7 b, S. 834; Becker, Komm. z. SchwBeschG, 2. Aufl., Anm. 80 zu § 19; Wilrodt-Gotzen, Komm. z. SchwBeschG, Anm. 17 zu § 19; Zigan, Komm. s. SchwBeschG, Anm. 28 zu § 19)» Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kommt die Vorschrift nur dann zum Zuge, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig durch Kündigung aufgelöst werden soll (Gröninger, Kommentar zum SchwBeschG in der Fassung vom 14. August 19 6 1 , Anm. 6 zu § 19)» Eine Ausdehnung des Schwerbeschädigtenschutzes auf befristete Arbeitsverhältnisse ist nach der Systematik und dem Zweck des Gesetzes nicht angängig» Es wäre eine Überspannung des Schutzgedankens des Schwerbeschädig tengesetzes, wollte man ihn auf einen Pall ausdehnen, in dem, anders als bei der einseitigen Auflösungserklärung durch Kündigung des Arbeitgebers, der Schwerbeschädigte selbst von vornherein sein Einverständnis geben muß und so für sich selbst sorgen kann» Deshalb muß angenommen werden, daß der Schwerbeschädigte den besonderen gesetzlichen Schutz nur bei Kündigungen genießt und nicht auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf (BAG AP Nr. 12 zu § 14 SchwBeschG, mit zustimrnender Anmerkung von Götzen)» Der auf den 3o. Juni 1961 befristete Arbeitsvertrag des Klägers hat daher an diesem Tage auch ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle sein Ende gefunden.
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62
    Wie das Bundesarbeitsgericht in BAG 4, 81 entschieden hat, kann die Tatsache, daß das Berufungsurteil erst mehr als drei Monate nach seiner Verkündigung in vollständiger Form zugeslellt worden ist, einen zur Aufhebung des Urteils führenden Revisionsgrund abgeben.
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    An einem vernünftigen Grund fehlt es nur dann, wenn der Angestellte bereits ausreichende Zeit beim Arbeitgeber mit diesen Arbeiten beschäftigt war und dieser seine Fähigkeiten deshalb für den neuen Arbeitsplatz voll beurteilen konnte (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78

    Befristeter Arbeitsvertrag - ABM

    An einem vernünftigen Grund für die Erprobung fehlt es nur dann, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit diesen Arbeiten beschäftigt war und der Arbeitgeber seine Fähigkeiten deshalb voll beurteilen konnte (BAG 14, 108 = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Hillebrecht § 620 BGB Rdn. 162).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß auch die nachträgliche vertragliche Befristung eines bereits unbefristeten und unter Kündigungsschutz stehenden Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes im Sinne der arbeitsrechtlichen Befristungskontrolle bedarf (Urteil vom 3. August 1961, BAGE 11, 236, 247 = AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 345/62 - AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 b der Gründe).
  • ArbG Berlin, 28.11.2012 - 28 Ca 13052/12

    Übertragung einer mit einer Höhergruppierung verbundenen qualifizierten

    zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".S. zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".

    95) S. zur älteren Judikatur insofern etwa bereits BAG 15.3.1966 - 2 AZR 211/65 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 28 = SAE 1966, 252 [Leitsatz 3.]: "Stellt sich heraus, dass die vereinbarte Probezeit nicht ausreicht, so kann sie angemessen verlängert werden"; s. auch schon BAG 28.2.1963 - 2 AZR 345/62 - BAGE 14, 108 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 = NJW 1963, 1564 [I.3.]: "Unter diesen Umständen war ... der Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages ... zum Zwecke der weiteren Erprobung des Klägers sachlich durchaus gerechtfertigt"; s. zur Zeit der Geltung des § 14 Abs. 1 TzBfG etwa LAG Berlin-Brandenburg 8.5.2007 - 12 Sa 329/07 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 37 [II.1.2.]: "Kann der Arbeitgeber die Eignung und Leistung eines Arbeitnehmers wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes innerhalb von sechs Monaten nicht genügend beurteilen, darf eine längere Probezeit vereinbart werden, und zwar auch durch nachträgliche befristete Verlängerung der Probezeit"; s. nunmehr auch BAG 2, 6.2010 (Fn. 87) [Leitsatz]: "Hat sich die ursprüngliche Erprobungszeit aufgrund besonderer, in der Person des Arbeitnehmers liegender Umstände als nicht ausreichend erwiesen (...), können die Arbeitsvertragsparteien einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, um eine längere Erprobung unter Hinzuziehung einer Arbeitsassistenz zu ermöglichen".

  • BAG, 07.08.1980 - 2 AZR 563/78

    Kündigungsregelung bei Schwerbehinderten

    Deshalb gilt § 17 Abs. 3 SchwbG nicht für befristete ProbearbeitsVerhältnisse (Gröninger, SchwbG, § 17 Anm. 4 aj Wilrodt-Neumann, SchwbG, 5. Aufl., § 17 Anm. 18; für das gleichliegende Problem des § 19 Abs. 4 SchwBeschG vgl. BAG 14, 108 [115] = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I 4 der Gründe]).

    Diese Frist kann vielmehr nach dem Willen der Vertragsparteien gekürzt oder sogar verlängert werden (vgl. für den Fall des § 19 Abs. 4 SchwBeschG wiederum BAG 14, 108 [113 f.] = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I 3 der Gründe]).

  • BAG, 14.05.1981 - 2 AZR 1179/78
    Das "Probearbeitsverhältnis" konnte - zumal die Erprobung als Befristungsgrund anerkannt ist (BAG 14, 108 = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Be fristeter Arbeitsvertrag; BAG 15, 132 = AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 15. März 1966 - 2 AZR 211/65 - AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) - auch befristet abgeschlossen werden, da § 5 BAT zwar keine Befristung vorschreibt, eine solche aber auch nicht verbietet (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, § 5 Erl. 6).

    Gleichwohl fehlt es nioht an einem vernünftigen Grund für die Erprobung in einem befristeten Arbeitsverhältnis (BAG 14, 108; KR-Hillebrecht § 620 BGB Rz 162).

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 4 Ta 335/05

    Kündigung im befristeten Au-Pair-Verhältnis

    Dieser schließt - soweit nichts anderes vereinbart ist - eine ordentliche Kündigung während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses aus (vgl. BAG 19.06.1980 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 25 - zur Altfassung des § 620 BGB, die sowohl für Arbeitsverhältnisse als auch für sonstige Dienstverhältnisse galt).
  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1870/01

    Rechtsverbindlichkeit des allgemeinen Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche

    An einem vernünftigen Grund fehlt es nur dann, wenn der Angestellte bereits ausreichend Zeit bei dem Arbeitgeber mit diesen Arbeiten beschäftigt war und dieser seine Fähigkeiten deshalb für den neuen Arbeitsplatz voll beurteilen konnte (vgl. BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 728/95 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT-O; BAG, Urteil vom 28.02.1963 - 2 AZR 345/62 - AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1783/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

    An einem vernünftigen Grund fehlt es nur dann, wenn der Angestellte bereits ausreichend Zeit bei dem Arbeitgeber mit diesen Arbeiten beschäftigt war und dieser seine Fähigkeiten deshalb für den neuen Arbeitsplatz voll beurteilen konnte (vgl. BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 728/95 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT-O; BAG, Urteil vom 28.02.1963 - 2 AZR 345/62 - AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 15.03.1966 - 2 AZR 211/65

    Öffentlicher Dienst - Befristung von Arbeitsverträgen - Sachliche Gründe -

    Von diesem Grundsatz ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (EAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 1, 108 = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil vom 2 . Dezember 1965 - 2 AZR 91/65) dann eine Ausnahme zu machen, wenn für den Abschluß eines befristeten Arbeitover trages ein sachlicher, die Befristung rechtfertigender Grund fehlt.
  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1810/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 779/95

    Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes

  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 5 Sa 2360/96

    Ordentliche Kündigung eines Lehrers aufgrund fehlender Befähigung ;

  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89

    Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat -

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 167/79
  • BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 1147/78
  • BAG, 05.02.1970 - 2 AZR 242/69

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Besorgnis der Befangenheit - Prüfung durch

  • LAG Hamm, 08.08.1991 - 4 Sa 1961/91
  • BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 756/78
  • BAG, 08.10.1981 - 2 AZR 226/79
  • BAG, 20.03.1975 - 2 AZR 27/74
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